Freies Spiel der Kräfte?

Neue Markenrichtline bei Google Adwords

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im März 2010, dass keine Markenrechtsverletzung vorliege, wenn Markennamen von Konkurrenten in Suchmaschinenmarketing-Kampagnen (Google Adwords) genutzt würden. Als Folge des Urteils passt Google nunmehr seine Richtlinien für AdWords zum 14. September an.

Bislang war es laut Google Adwords Richtlinien untersagt, wenn bei der Suche nach z. B. Adler Assekuranz Anzeigen des Wettbewerbers Phönix Versicherung in den bezahlten Suchergebnissen über oder rechts neben den organischen Suchergebnissen erschienen. Der Markeninhaber konnte  Google bislang verpflichten, eine Nutzung des Markennamens in Keywordkampagnen zu untersagen. Dieser Markenschutz entfällt künftig. >>> news

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