google-adwords Neue Rechtslage

Verwendung von Marken als Google AdWords Suchbegriffe zulässig, aber …

Die Frage, ob es gestattet ist, mit Marken oder Produktnamen fremder Hersteller zu werben, ist seit Jahren ein steter Zankapfel im Suchmaschinenmarketing. Jetzt hat die Googles Rechtsabteilung in einem erklärenden Blogpost die neue, veränderte Rechtslage zusammengefasst.

Darin wird eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zitiert, der für Deutschland im “Bananabay”-Verfahren (Az.: I ZR 125/07) (PDF-Download des Urteils) nunmehr klargestellt hat: Die Nutzung des mit einer Marke identischen Zeichens als Keyword in AdWords ist auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zulässig.

Wer jetzt Markenrechtsverletzungen Tür und Tor geöffnet sieht, der sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese Regelung nur für die Verwendung von Marken in Keyword-Listen gilt. Die Verwendung geschützter Markennamen innerhalb der AdWords-Textanzeigen ist nach wie vor nicht ohne Weitres zulässig.

Dr. Arnd Haller, Leiter Rechtsabteilung, Google Deutschland dazu:

Dennoch gilt es, bestimmte Regeln zu beachten: Die Entscheidung des BGH bezieht sich ausdrücklich auf die Nutzung von Begriffen als Keywords. Unzulässig kann es nach wie vor sein, eine fremde Marke im Anzeigentext selbst oder in der verlinkten Domain zu verwenden oder auf sonstige Art und Weise in der Anzeige auf die Marke, den Markeninhaber oder seine Produkte hinzuweisen. Wenn man jedoch die Verwendung markenrechtlicher Begriffe oder jede andere herkunftshinweisende Angabe in der Anzeige unterlässt, können Werbetreibende nun rechtlich einwandfrei auch markenrechtliche Begriffe in ihre Keyword-Listen aufnehmen.

Sie haben Fragen dazu? Unter 0211 – 550 240-0 beantworten wir sie Ihnen gern.

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